Informationen zur Fahrerlaubnis Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zusätzlichen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer der Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Dreirädrigen Fahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Informationen zur Fahrerlaubnis Klasse C/CE
Klasse C
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, maximal acht Personen außer dem Fahrer, mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: C1
Klasse CE
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger, zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: BE, C1E, T